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Gut zu wissen

Über das Projekt Ehrenamtsmanagement

Im April 2019 hat der Kirchenkreis Essen ein Projekt "Ehrenamtsmanagement" gestartet. Das Projekt entwickelt mit interessierten Gemeinden Strukturen, wie Ehrenamtliche in Kirche und Diakonie gewonnen, begleitet, gefördert, gewürdigt und wirksam vernetzt werden können. Mit der Umsetzung der neuen Kirchenkreiskonzeption stärkt die Evangelische Kirche in Essen das soziale Engagement. Das neue Projekt „Ehrenamtsmanagement“ im Kirchenkreis widmet sich sozial Engagierten und Ehrenamtlichen in Gemeinden und darüberhinausgehenden Diensten. Soziales Engagement in Essen fördern und ermöglichen – das ist das Ziel!

Versicherungsschutz

Innerhalb der Tätigkeit und des Dienstes sind alle ehrenamtlich Mitarbeitenden des Evangelischen Kirchenkreises Essen durch die kirchlichen Sammelversicherungen haftpflicht- und unfallversichert.

Darüber hinaus besteht für Fahrten, die im privaten PKW und im Auftrag einer Kirchengemeinde oder eines Kirchenkreises durchgeführt werden, eine Dienstreisekasko-Versicherung für Schäden am Fahrzeug.

Für weitere Informationen sprechen Sie die jeweils verantwortlichen Hauptamtlichen oder das Projekt Ehrenamtsmanagement an. › Kontakt

Freiwilligenkarte Essen

Mit der Freiwilligenkarte der Stadt Essen soll bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt gewürdigt werden. Inhaber der Freiwilligenkarte erhalten Vergünstigungen in der Stadtbibliothek Essen, in den Sport- und Bäderbetrieben Essen, auf die Jahreseintrittskarte für den Gruga-Park und auch bei ausgewählten Angeboten im Theater und in der Philharmonie Essen.

Wer ehrenamtlich aktiv und mindestens 16 Jahre alt ist, kann die Karte beantragen. Dabei ist die Karte unabhängig vom Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit. Die Freiwilligenkarte kann kostenlos bei der Stadtagentur Essen beantragt werden.

Kontakt und das entsprechende Formular finden Sie hier: › FAQ Freiwilligenkarte Essen

Erstattung von Kosten

Ein Ehrenamt erfolgt grundsätzlich unentgeltlich, dennoch fallen manchmal Kosten an – zum Beispiel Anfahrts-, Material- und Portokosten. Wer sich freiwillig engagiert und sich für eine gute Sache einbringt, kann sich in der Regel seine Ausgaben erstatten lassen. Sprechen Sie sich mit den verantwortlichen Hauptamtlichen stets ab und klären Sie, welche Ausgaben geplant sind. Ein Formular für eine Kostenrückerstattung finden Sie hier.

Falls Sie auf die Erstattung von Kosten verzichten möchten, kann Ihnen im Gegenzug fast immer eine Spendenquittung ausgestellt werden.

Bescheinigung über eine ehrenamtliche Tätigkeit

Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann bescheinigt werden. Die Bescheinigung enthält Informationen über Dauer und Umfang, über die übernommenen Aufgaben und über die fachlichen Anforderungen des Ehrenamtes. Mit einer solchen Bescheinigung können Sie beispielsweise die Freiwilligenkarte der Stadt Essen beantragen oder Sie können die Bescheinigung Ihren Bewerbungen beifügen. Viele Arbeitgeber begrüßen soziales Engagement und manche Schulen und Hochschulen honorieren ebenfalls ehrenamtliche Tätigkeiten. Hier finden Sie das entsprechende › Formular. Die verantwortlichen Hauptamtlichen füllen es gerne mit Ihnen aus.

Verschwiegenheit

Personenbezogene Daten und viele Informationen über betriebliche Vorgänge sind während und auch nach einer ehrenamtlichen Tätigkeit vertraulich zu behandeln. Datenschutz und Seelsorgegeheimnis sind zu wahren.

In der Regel werden die genauen Einzelheiten mit den Hauptamtlichen vor Ort abgesprochen, hier werden auch Datenschutz- und ggf. Verschwiegenheitserklärungen unterzeichnet oder eingereicht.

Hier findest Du ein › Muster für eine Verschwiegenheitserklärung.

Zur Rechtslage

Engagiert sich ein*e Ehrenamtliche*r in einer Kirchengemeinde oder für einen Gemeindeübergreifenden Dienst des Kirchenkreises (z. B. in der Notfallseelsorge, der Krankenhausseelsorge, der Telefonseelsorge oder bei der Aktion Menschenstadt), so wird ein mündlicher oder schriftlicher Vertrag geschlossen. In diesem Rechtsverhältnis bestehen spezifische gesetzliche sowie vertragliche Pflichten. Dieser Rahmen dient zur beiderseitigen Absicherung.